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   OLG Stuttgart, 27.02.1987 - 2 U 276/86   

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OLG Stuttgart, 27.02.1987 - 2 U 276/86 (https://dejure.org/1987,7975)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.02.1987 - 2 U 276/86 (https://dejure.org/1987,7975)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Februar 1987 - 2 U 276/86 (https://dejure.org/1987,7975)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung des Vertriebs von aus verbilligten Anstaltspackungen stammenden Einzelpackungen; Rufschädigung durch auf Verpackungen angebrachte Aufkleber zum Verdecken des Vermerks "Einzelverkauf unzulässig"; Widerrechtlichkeit eines Weitervertriebs von Ware nach ihrer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2311 (Ls.)
  • NJW-RR 1987, 1120
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.06.1975 - 1 StR 228/75

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.02.1987 - 2 U 276/86
    An dieser Tat kann sich aber ein Dritter in strafbarer Weise beteiligen (so BGH NJW 1975, 2110, 2111 f [BGH 03.06.1975 - 1 StR 228/75] ür die Steuerhehlerei).
  • LG Duisburg, 16.01.1969 - 6 KLs 13/68
    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.02.1987 - 2 U 276/86
    Betrug ist nach h.A. geeignete Vortat der Hehlerei (Stree in Schönke/Schröder, StGB, 22. Aufl., § 259 Rn. 7, BGH NJW 1969, 1261, a.A., Arzt NStZ 1981, 10, 11).
  • BGH, 24.04.1952 - 4 StR 854/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.02.1987 - 2 U 276/86
    Zum anderen scheidet Betrug auf Seiten des Abnehmers der Antragstellerin aus, wenn er sich erst nach der Bestellung zur Verletzung der Vertriebsbindung entschließt (vgl. BGH NJW 1952, 896, 897) [BGH 24.04.1952 - 4 StR 854/81].
  • BGH, 06.05.1952 - 1 StR 60/52
    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.02.1987 - 2 U 276/86
    Der Vermögensvorteil, den der Abnehmer dadurch erlangt, ist rechtswidrig, weil er, wenn die Vertriebsbindung wirksam ist, keinen Anspruch auf die Lieferung der Anstaltspackung hat, wenn er sie an die Antragsgegnerin weitergeben will (vgl. BGHSt 2, 324 [BGH 06.05.1952 - 1 StR 60/52] = NJW 1952, 886 f; Cramer in Schönke/Schröder, StGB, 22. Aufl., § 263 Rn. 113).
  • BGH, 22.02.1984 - I ZR 13/82

    Begriff des geltenden Herstellerabgabepreises

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.02.1987 - 2 U 276/86
    Denn sie soll auch das Arzneimittelpreisniveau senken (BGH WRP 1984, 538, 540 - Apothekerspannen).
  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 7/80

    Öffnungshinweis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.02.1987 - 2 U 276/86
    Der Weitervertrieb der Ware nach ihrer Veränderung ist nur dann als widerrechtliches, neues Versehen der Ware mit dem Zeichen anzusehen und deshalb nach den §§ 24, 25 WZG unzulässig, wenn die Ware dadurch in ihrer Eigenart betroffen wird (BGH GRUR 1982, 115, 116 - Öffnungshinweis -).
  • OLG Stuttgart, 05.10.1984 - 2 U 291/83
    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.02.1987 - 2 U 276/86
    Aus ihr ergibt sich nicht, daß Anstaltspackungen nur an Krankenhäuser abgegeben werden dürfen (so schon Urteil des Senats vom 5.10.1984 - 2 U 291/83).
  • OLG Stuttgart, 28.10.1988 - 2 U 195/87

    Antrag auf Unterlassung des Überklebens eines Originalaufdrucks; Abgabe von

    Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 27.2.1987 (NJW-RR 1987, 1120, 1122 = Pharmarecht 1987, 121, 128 f) ausgeführt, daß diese Vorschrift nur das Verhältnis zwischen der Krankenhaus-(Versorgungs)-Apotheke und ihrem Krankenhaus regelt, aber nicht bestimmt, daß Anstaltspackungen nur an Krankenhäuser abgegeben werden dürfen.

    Denn in der Aufrechterhaltung solcher Angaben läge ein Mißbrauch des Zeichenrechts, der nicht hingenommen werden muß (Urteil des Senats NJW-RR 1987, 1120).

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